§14a EnWG

§14a-Rechner: Modul 1 oder 2 vergleichen

Berechnen Sie die Entlastung von Modul 1 und 2 mit lokalen Netzentgelten, Zusatzkosten und Verbrauchsschwelle für Wallbox oder Wärmepumpe.

Verantwortlich: Sven Falkenrich · Quellen und Methodik

Seit 2024 gelten neue Regeln für steuerbare Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung. Dazu zählen typischerweise private Ladepunkte, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Batteriespeicher oberhalb der relevanten Leistungsschwelle von mehr als 4,2 kW.

Der Rechner hilft, Modul 1 und Modul 2 wirtschaftlich grob zu vergleichen. Modul 3 ist seit dem 1. April 2025 als zeitvariables Netzentgelt zusätzlich zu Modul 1 zu prüfen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Netzgebiet, Zählerkonzept und Tarifdaten können das Ergebnis erheblich verändern.

Interaktiver Check

Modul 1 und Modul 2 vergleichen

Die vorbelegten Werte sind ein Beispiel. Tragen Sie die Bruttowerte Ihres Netzbetreibers ein. Entscheidend ist der unreduzierte Netzentgelt-Arbeitspreis, nicht der vollständige Strompreis. Die Rechnung setzt voraus, dass Ihr Lieferant die Entlastung vollständig weitergibt; Modul 3 und einmalige Umbaukosten werden nicht eingerechnet.

Beispielwerte, kein Tarifangebot. Alle Beträge brutto. Beim Netzentgelt den unreduzierten Arbeitspreis des Netzbetreibers eingeben, nicht den Strompreis. Zusätzliche Mess- und Vertragskosten gegenüber Modul 1 zusammenrechnen.

Rechenweg und Beispielergebnis

Modul 2 reduziert den Netzentgelt-Arbeitspreis auf 40 Prozent. Daher berechnet der Vergleich 60 Prozent Ersparnis: Jahresverbrauch × unreduziertes Netzentgelt ÷ 100 × 0,6. Zusätzliche jährliche Kosten gegenüber Modul 1 werden anschließend abgezogen. Auch ein negativer Vorteil wird angezeigt, damit Mehrkosten sichtbar bleiben.

Mit den Beispielwerten 3.200 kWh, 8,5 ct/kWh und 60 Euro zusätzlichen Jahreskosten ergibt Modul 2 zunächst 163,20 Euro Entlastung und nach Zusatzkosten 103,20 Euro. Gegenüber einer Modul-1-Pauschale von 160 Euro liegt Modul 1 um 56,80 Euro vorn. Bei 6.000 kWh ergeben sich dagegen 246 Euro für Modul 2 und damit 86 Euro mehr als bei Modul 1.

Der Gleichstand liegt bei (160 + 60) ÷ (8,5 × 0,6 ÷ 100), also rund 4.314 kWh pro Jahr. Oberhalb der ungerundeten Schwelle liegt Modul 2 rechnerisch vorn. Bei einem Netzentgelt von null gibt es keine verbrauchsabhängige Ersparnis. Die Anzeige rundet Eurobeträge; gerechnet wird mit den ungerundeten Werten.

Was Sie im Angebot nachschlagen müssen

Suchen Sie im aktuellen Preisblatt des örtlichen Netzbetreibers die Modul-1-Pauschale und den allgemeinen Netzentgelt-Arbeitspreis. Ein als Modul-2-Arbeitspreis ausgewiesener Wert ist bereits reduziert und darf hier nicht als Ausgangswert eingegeben werden. Alle Beträge müssen auf derselben Bruttobasis stehen.

Modul 2 setzt einen separaten abrechnungsfähigen Zähler voraus. Erfassen Sie alle zusätzlichen jährlichen Mess- und Vertragskosten gegenüber Modul 1, aber keine in beiden Varianten identischen Beträge. Einmalige Umbaukosten können Sie anschließend durch den positiven jährlichen Mehrvorteil teilen, um eine einfache Amortisationszeit zu erhalten.

Der Vergleich isoliert die Netzentgeltentlastung und Zusatzkosten. Unterschiedliche Energiearbeitspreise, veränderte Netzentgelt-Grundpreise im Gesamtmesskonzept, PV-Eigenverbrauch und zeitvariable Preise können einen vollständigen Tarifvergleich verändern. Der tatsächliche Vorteil hängt auch davon ab, wie Ihr Liefervertrag die Netzentgeltreduzierung weitergibt.

Was §14a EnWG praktisch bedeutet

Der Netzbetreiber darf steuerbare Verbrauchseinrichtungen unter bestimmten Bedingungen netzorientiert dimmen. Im Gegenzug erhalten Betreiber eine Netzentgeltreduzierung.

Welche Entlastungsart wirtschaftlich besser passt, hängt davon ab, ob ein separater Zähler vorhanden ist, wie hoch der Verbrauch der steuerbaren Einrichtung ist und welche Netzentgelte im Netzgebiet gelten.

Was mit Modul 3 gemeint ist

Modul 3 ist ein zeitvariables Netzentgelt und kann nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur zusätzlich zu Modul 1 gewählt werden. Es ist kein Ersatz für Modul 1 oder Modul 2 in diesem Rechner.

Relevant sind dabei unter anderem die Auswahl durch den Betreiber, eine passende Marktlokation, ein intelligentes Messsystem und die konkreten Zeitfenster beziehungsweise Preisstufen des Netzbetreibers.

Wann sich ein genauer Vergleich lohnt

Wenn Ihre Wärmepumpe, Wallbox oder ein Speicher viel Strom verbraucht, kann der Unterschied zwischen pauschaler Entlastung und verbrauchsabhängiger Entlastung spürbar werden.

Der Rechner zeigt transparent, welche Annahmen das Ergebnis treiben. Dadurch können Sie Netzbetreiberwerte, Zählerkosten und Tarifunterlagen gezielter prüfen.

Was Sie vorab bereithalten sollten

  1. Netzbetreiber und Netzgebiet ermitteln
  2. Fixe Reduzierung für Modul 1 nachschlagen
  3. Unreduzierten Netzentgelt-Arbeitspreis vor Modul 2 prüfen
  4. Modul 3 als zeitvariables Zusatzmodul zu Modul 1 beim Netzbetreiber oder Lieferanten prüfen
  5. Separaten Zähler und Messkosten berücksichtigen
  6. Tarifvertrag und Installateurangaben gegenprüfen

Häufige Fragen

Welche Anlagen fallen typischerweise unter §14a EnWG?

Relevant sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung, zum Beispiel Wallboxen, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Speicher, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ist Modul 2 immer besser als Modul 1?

Nein. Modul 2 verlangt einen separaten abrechnungsfähigen Zähler. Ob die verbrauchsabhängige Entlastung nach zusätzlichen Kosten höher ausfällt als bei Modul 1, hängt von den Eingabewerten und dem Liefervertrag ab.

Warum berechnet der Rechner Modul 3 nicht direkt?

Modul 3 ist ein zeitvariables Netzentgelt und hängt von den konkreten Preisstufen, Zeitfenstern, der Abrechnung und dem intelligenten Messsystem ab. Deshalb wird es als zusätzlicher Prüfpunkt genannt, aber nicht pauschal berechnet.

Kann der Netzbetreiber meine Wallbox dauerhaft abschalten?

Die Bundesnetzagentur beschreibt netzorientierte Steuerung nicht als beliebige Dauerabschaltung. Die konkrete technische Umsetzung muss jedoch im Einzelfall mit Netzbetreiber und Installationsbetrieb geklärt werden.