Kurze Antwort
Für eine mit 22 kW betriebene Wallbox ist vor der Inbetriebnahme die Zustimmung des Netzbetreibers erforderlich. §19 NAV setzt die Grenze bei mehr als 12 kVA Summen-Bemessungsleistung aller Ladeeinrichtungen je elektrischer Anlage. Die Mitteilung ist auch unterhalb dieser Grenze erforderlich. Leistungsbegrenzung, §14a-Steuerbarkeit und Zustimmung sind getrennt zu klären.
Warum 22 kW anders behandelt werden als 11 kW
Bei Ladeeinrichtungen zählt nicht nur die einzelne Wallbox, sondern die elektrische Anlage insgesamt. Eine 22-kW-Wallbox hat eine deutlich höhere Anschlussleistung und kann deshalb andere Anforderungen auslösen als eine 11-kW-Wallbox.
§19 NAV verlangt oberhalb von 12 kVA die vorherige Zustimmung, nicht nur eine unverbindliche Rückfrage. Auch zwei kleinere Ladepunkte können gemeinsam darüber liegen. Eine Wärmepumpe wird nicht einfach in diese Ladepunkt-Summe eingerechnet; die gesamte Belastung des Hausanschlusses muss der Fachbetrieb trotzdem berücksichtigen.
Welche Unterlagen typischerweise gebraucht werden
Häufig relevant sind Standort, Anschlussnehmer, Ladeleistung, Datenblatt der Wallbox, Angaben zum Lastmanagement, vorhandene Erzeugungsanlagen, Zählernummer und Angaben des eingetragenen Installationsunternehmens.
Wenn mehrere Ladepunkte geplant sind, sollte die Summenleistung sauber angegeben werden. Auch ein dynamisches Lastmanagement kann wichtig sein, weil es die tatsächliche Netzbelastung begrenzen kann.
Wie Sie Verzögerungen vermeiden
Klären Sie vor dem Kauf, ob die gewünschte Ladeleistung wirklich benötigt wird. Viele Elektroautos laden zu Hause über Nacht auch mit 11 kW ausreichend schnell. 22 kW können sinnvoll sein, sind aber nicht immer notwendig.
Wenn 22 kW gewünscht sind, sollte der Fachbetrieb die Anmeldung vorbereiten und die Antwort des Netzbetreibers abwarten. Erst danach sollten Inbetriebnahme und mögliche Tarif- oder §14a-Entscheidungen final geplant werden.
Lohnt sich 22 kW für Ihr Auto überhaupt?
Entscheidend ist die maximale AC-Ladeleistung des Fahrzeugs. Ein Auto mit 11-kW-Onboard-Lader lädt an einer 22-kW-Wallbox nicht automatisch doppelt so schnell. Verwechseln Sie die hohe DC-Schnellladeleistung aus dem Prospekt nicht mit der AC-Leistung zu Hause.
Idealisiertes Beispiel ohne Ladeverluste oder Leistungsreduktion: 40 kWh nachzuladen dauert bei 11 kW rund 3 Stunden 38 Minuten, bei 22 kW rund 1 Stunde 49 Minuten. Die zweite Zeit ist nur erreichbar, wenn Fahrzeug, Installation und Freigabe die Leistung erlauben. Bei acht Stunden Standzeit kann bereits 11 kW genügend Reserve bieten.
Für kurze Standzeiten oder mehrere Fahrzeuge kann mehr Leistung sinnvoll sein. Vergleichen Sie dann den Nutzen mit den Kosten für Anschlussanpassung, Leitungen, Schutztechnik und Lastmanagement. Ein stärkeres Gerät allein löst eine begrenzte Hausanschlussleistung nicht.
Drosselung, Antwortfrist und fehlende Zustimmung
Eine 22-kW-Wallbox kann modellabhängig dauerhaft auf 11 kW begrenzt werden. Ob die Begrenzung für die Anmeldung anerkannt wird, muss vorab mit Fachbetrieb und Netzbetreiber geklärt und dokumentiert werden. Eine jederzeit vom Nutzer änderbare App-Einstellung sollten Sie nicht als gesicherte Ausnahme behandeln.
Für zustimmungspflichtige Ladeeinrichtungen muss sich der Netzbetreiber nach §19 NAV innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung äußern. Die Vorschrift erklärt Schweigen nicht automatisch zur Zustimmung. Halten Sie Eingangsdatum und Vorgangsnummer fest und fragen Sie bei ausbleibender Antwort schriftlich nach.
Bei fehlender Zustimmung verlangen Sie eine nachvollziehbare Darstellung des Hinderungsgrundes und möglicher Abhilfe. Prüfen Sie mit dem Fachbetrieb eine geringere Anschlussleistung oder ein abgestimmtes Lastmanagement. Die §14a-Regeln zur netzorientierten Steuerung ersetzen keine eigenmächtige Freigabe für eine ungeprüfte Elektroinstallation.
Prüfliste für Ihren Fall
- Tatsächlichen Ladebedarf prüfen
- Datenblatt der Wallbox bereithalten
- Summen-Bemessungsleistung aller Ladepunkte bestimmen
- Eingetragenen Elektrofachbetrieb beauftragen
- Zustimmung des Netzbetreibers vor Inbetriebnahme dokumentieren
Häufige Fehler vermeiden
- 22 kW kaufen, obwohl 11 kW im Alltag reichen würden
- Mehrere Ladepunkte einzeln statt als Summe betrachten
- Inbetriebnahme vor Rückmeldung des Netzbetreibers planen
Häufige Fragen
Ist eine 22-kW-Wallbox immer genehmigungspflichtig?
Wird sie mit 22 kW betrieben, ist die Zustimmung vor Inbetriebnahme erforderlich. Maßgeblich ist die Grenze von mehr als 12 kVA Summen-Bemessungsleistung. Bei einer dauerhaft reduzierten Leistung muss der Netzbetreiber das eingereichte Konzept entsprechend einordnen.
Kann ich eine 22-kW-Wallbox auf 11 kW drosseln?
Technisch kann eine Leistungsbegrenzung je nach Modell möglich sein. Ob und wie das für Anmeldung und Betrieb anerkannt wird, sollte der Fachbetrieb mit dem Netzbetreiber klären.
Hat die 22-kW-Genehmigung etwas mit Smart Meter zu tun?
Es sind getrennte Themen, sie können aber zusammenhängen. Ladeleistung, Steuerbarkeit, §14a und Messkonzept sollten deshalb gemeinsam geprüft werden.